Emissionsmessungen und Grenzwerte

Die Grenzwerte für die Anlagen zur Zementklinkerherstellung werden für Deutschland vom Gesetzgeber unter Berücksichtigung der europäischen Vorschriften festgelegt und gelten für alle deutschen Zementwerke gleich. Diese werden von den jeweils zuständigen Behörden, bei uns das Regierungspräsidium Tübingen, in Form von Genehmigungen umgesetzt. Die Vorgaben wurden vom Gesetzgeber so gewählt, dass keine nachteiligen Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu befürchten sind.

Für die Überwachung sind dann die jeweils zuständigen Behörden verantwortlich, für die Zementklinkerherstellung ist es das Regierungspräsidium und für die Produktion von gebranntem Ölschiefer das Regierungspräsidium Freiburg.

"Der Messvorgang sowie die Häufigkeit der Messungen sind in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen für alle Industriezweige einheitlich geregelt."

Markus Knobelspies| Leiter Umwelt und Energie

 

Für brennstoffbedingte Emissionen von Zementwerken gelten die Anforderungen von Abfallmitverbrennungsanlagen. Doch Zementwerke haben zusätzlich zu den Emissionen aus Brennstoffen rohmaterialbedingte Emissionen, die es bei z.B. Müllverbrennungsanlagen nicht gibt. Rohmaterialbedingte Emissionen sind Emissionen, die aus dem eingesetzten Rohmaterial wie Kalkstein und Ton kommen, und nichts mit den Brennstoffen oder der Verbrennung zu tun haben. Holcim hat, wie alle anderen Zementwerke auch, ausschließlich für rohstoff- bzw. rohmaterialbedingte Emissionen Ausnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der 17.BImSchV beantragt. Ausnahmegenehmigung für die Zementindustrie stehen also nicht im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen. Hier wird der jeweiligen Rohstoffsituation Rechnung getragen. Kein Stein gleicht in seiner mineralischen Zusammensetzung dem anderen und kann damit zu unterschiedlichen Emissionen führen, die über entsprechende Grenzwerte berücksichtigt werden müssen. Das ist der Grund, wieso Zementwerke in Deutschland Ausnahmegenehmigungen in Anspruch nehmen müssen. Dies sind im Zementwerk Dotternhausen Ausnahmen für die Emissionsgrenzwerte von Kohlenmonoxid, organische Kohlenstoffverbindungen und Ammoniak im Direktbetrieb (max. 438 h/a ab 01.01.2019).

Als Verantwortlicher für den Bereich Umwelt informiert Markus Knobelspies über den Bereich „Emissionen“. Vor allem wie gemessen wird interessiert die Nachbarschaft. Im Interview verschafft er einen Überblick.

Welche Emissionsmessungen gibt es? Wer führt sie durch?
Wir unterscheiden zwischen den kontinuierlichen Messungen und den diskontinuierlichen Messungen. Emissionen die kontinuierlich messbar sind, werden über modernste Messgeräte auch kontinuierlich gemessen. Diese Geräte werden regelmäßig von einem unabhängigen akkreditierten Messinstitut geprüft und kalibriert.

Wie laufen diese kontinuierlichen Messungen ab?
Die kontinuierlich messbaren Emissionen werden mit fest installierten Emissionsmessgeräten ermittelt. Dabei werden allein beim Drehrohrofen jährlich über 4,5 Millionen Werte aufgezeichnet. Diese Werte werden in einem Emissionsrechner gespeichert, der ebenfalls durch eine externe Fachfirma geprüft wird. Sowohl die Ergebnisse der Messgeräteprüfung als auch die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen werden von der zuständigen Behörde überwacht.

Ca. 7 Millionen Minutenwerte allein am Drehrohrofen erfassen

Und wie werden Emissionen erfasst, die nicht kontinuierlich gemessen werden können?
Diese sogenannten diskontinuierlichen Messungen erfolgen, solange alle Werte eingehalten werden, wie gesetzlich geregelt, einmal im Jahr durch ein unabhängiges Institut – bei uns der TÜV Süd. Dabei werden eine Vielzahl von Proben gezogen und anschließend analysiert. Der Messvorgang sowie die Häufigkeit der Messungen sind in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen für alle Industriezweige einheitlich geregelt. Alle Messungen werden unter betriebsüblichen Bedingungen durchgeführt, also mit dem üblichen mengen- und artmäßigen Einsatz an Ersatzbrennstoffen, Brennstoffen und Rohstoffen sowie üblichen Prozessbedingungen und Produktionsleistungen. Die Messergebnisse, sowie die Anlagenfahrweise zum Messzeitpunkt werden von der zuständigen Behörde geprüft.

"Eine Vielzahl modernster Emissionsminderungstechniken, Prozess- und Emissionsüberwachung sowie unser qualifiziertes Fachpersonal ermöglichen es, nicht nur die strengen gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte sicher einzuhalten, sondern darüber hinaus die Emissionen zum größten Teil weit unter die Grenzwerte zu senken."

Markus Knobelspies| Leiter Umwelt und Energie

Aufbau der diskontinuierlichen Messung am Kamin des Drehrohrofens
Das Bild zeigt eine Probenahmeeinrichtung für die Einzelmessungen der gasförmigen Stoffe im Abgas. Hier wird Formaldehyd gemessen. Der Aufbau ist für verschiedene Stoffe unterschiedlich.

Kontinuierliche Messstelle am Kamin des Drehrohrofens
Hier sieht man einen Teil der Messgeräte, die sich über den Umfang des Kamins verteilen. Auf dem Bild zu sehen ist ein Staubmessgerät (links), Volumenstrommessgerät (mitte), Gasmessgerät (rechts).