Logistik

Regeln für die Zufahrt in die Holcim Werke:

 

  • Grundsätzlich herrscht eine Anschnallpflicht auf dem Werksgelände.
  • Wo nicht anders beschrieben, muss rückwärts geparkt werden.
  • Generell ist das Fahren im Werksgelände nur zum Zwecke der Be- oder Entladung zulässig.
  • Die Zufahrtsbewilligung wird ausschließlich durch den Holcim Ansprechpartner erteilt. Zutritt für Unbefugte verboten!
  • Die Bewilligung gilt nur für den angegebenen Zeitraum.
  • Abstellen des Fahrzeugs nur auf, durch den Ansprechpartner, zugewiesenen Plätzen.
  • Die Höchstgeschwindigkeit im Werk beträgt 20 km/h, die gefahrene Geschwindigkeit muss der jeweiligen Situation angepasst werden.
  • Innerhalb des markierten und beschilderten Bereiches gilt obligatorische PSA-Tragepflicht von Sicherheitshelm, Sicherheitsschuhen, Schutzbrille, lange Hose und Warnweste.
  • Alle Wegweiser, Hinweisschilder, Verbotsschilder oder Fahrtroutenpläne sind zu befolgen, es gelten die Regeln der StVO.
  • Das Fahren innerhalb des Werksgeländes geschieht auf eigene Gefahr!
  • Auf dem Werksgelände herrscht Einbahnverkehr.