Logistik
Regeln für die Zufahrt in die Holcim Werke:
- Grundsätzlich herrscht eine Anschnallpflicht auf dem Werksgelände.
- Wo nicht anders beschrieben, muss rückwärts geparkt werden.
- Generell ist das Fahren im Werksgelände nur zum Zwecke der Be- oder Entladung zulässig.
- Die Zufahrtsbewilligung wird ausschließlich durch den Holcim Ansprechpartner erteilt. Zutritt für Unbefugte verboten!
- Die Bewilligung gilt nur für den angegebenen Zeitraum.
- Abstellen des Fahrzeugs nur auf, durch den Ansprechpartner, zugewiesenen Plätzen.
- Die Höchstgeschwindigkeit im Werk beträgt 20 km/h, die gefahrene Geschwindigkeit muss der jeweiligen Situation angepasst werden.
- Innerhalb des markierten und beschilderten Bereiches gilt obligatorische PSA-Tragepflicht von Sicherheitshelm, Sicherheitsschuhen, Schutzbrille, lange Hose und Warnweste.
- Alle Wegweiser, Hinweisschilder, Verbotsschilder oder Fahrtroutenpläne sind zu befolgen, es gelten die Regeln der StVO.
- Das Fahren innerhalb des Werksgeländes geschieht auf eigene Gefahr!
- Auf dem Werksgelände herrscht Einbahnverkehr.