Annahme von Erdaushub

Die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt aus Baumaßnahmen wird in Deutschland durch entsprechende Länder-Gesetzgebungen reguliert. Der verfügbare Raum zur Entsorgung nimmt jedoch seit Jahren kontinuierlich ab.

Holcim muss zur Erfüllung von Rekultivierungsverpflichtungen aus den jeweils erteilten Genehmigungen seine Tagebaue nach Beendigung der Rohstoffgewinnung (teilweise) verfüllen. Im Rahmen dessen bietet Holcim an einigen Kieswerk- und Steinbruch-Standorten die Möglichkeit der Annahme von Erdaushub und Bauschutt an. Für die entsprechenden Standorte sind auf Basis der erteilten behördlichen Genehmigungen spezifische Annahmebedingungen und Verfahrensweisen definiert, um den geltende gesetzliche Rahmenbedingungen und Richtlinien zu entsprechen.

Für unsere Kunden ist es wichtig, die Anlieferbedingungen zu kennen, um eine reibungslose und schnelle Abwicklung zu gewährleisten. Eine Freigabe der Anleiferungen erfolgt nach Auswertung von Baugrund- oder Bodengutachten und chemischen Parametern (siehe "Downloads”).

An folgenden Standorten werden nach vorheriger Anmeldung und Prüfung Aushubmassen angenommen:

WerkSachbearbeiter
Dokumentenprüfung/ Freigabe

Grube Haltingen

Torsten Halm
Mobil +49 (0)162 3186722
torsten.halm@holcim.com
 


Ölschieferbruch bei Dotternhausen

In den Ölschiefertagebauen Dotternhausen und Dormettingen nehmen wir unbelasteten Erdaushub gemäß VwV Boden (2007) Z0/Z0*, ErsatzbaustoffV (2021) BM-0/BM-0* oder BBodSchV Anlage 1, Tabelle 1, 2 und 4 an. Es besteht ein begrenztes Annahmevolumen. Der Annahmepreis für neu angemeldete Baumaßnahmen beträgt 8,00 EUR/t zzgl. USt. Zu beachten ist, dass nur vorab angemeldete und durch Holcim genehmigte Lieferungen angenommen werden können. Es gelten ab dem 18. Juni 2025 ausschließlich die neuen Anlieferungsbedingungen, sowie das neue Anfrageformular.


Disposition
+49 (0)7427 79 263

disposition-sueddeutschland@holcim.com


Gipsbruch Böhringen

info@bantle-gips.de