Annahme von Erdaushub
Die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt aus Baumaßnahmen wird in Deutschland durch entsprechende Länder-Gesetzgebungen reguliert. Der verfügbare Raum zur Entsorgung nimmt jedoch seit Jahren kontinuierlich ab.
Holcim muss zur Erfüllung von Rekultivierungsverpflichtungen aus den jeweils erteilten Genehmigungen seine Tagebaue nach Beendigung der Rohstoffgewinnung (teilweise) verfüllen. Im Rahmen dessen bietet Holcim an einigen Kieswerk- und Steinbruch-Standorten die Möglichkeit der Annahme von Erdaushub und Bauschutt an. Für die entsprechenden Standorte sind auf Basis der erteilten behördlichen Genehmigungen spezifische Annahmebedingungen und Verfahrensweisen definiert, um den geltende gesetzliche Rahmenbedingungen und Richtlinien zu entsprechen.
Für unsere Kunden ist es wichtig, die Anlieferbedingungen zu kennen, um eine reibungslose und schnelle Abwicklung zu gewährleisten. Eine Freigabe der Anleiferungen erfolgt nach Auswertung von Baugrund- oder Bodengutachten und chemischen Parametern (siehe "Downloads”).
An folgenden Standorten werden nach vorheriger Anmeldung und Prüfung Aushubmassen angenommen:
Werk | Sachbearbeiter Dokumentenprüfung/ Freigabe |
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Grube Haltingen | Astrid Kaschewski Telefon: +49 (0)7246 9210 41 Mobil: +49 (0)172 7216097 astrid.kaschewski@holcim.com |
Ölschieferbruch bei Dotternhausen |
Disposition |