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Zement

Verwendung von CEM II-M-Zementen gemäß ZTV-ING

Mit der Ausgabe der ZTV-ING 2025/02 ist in der Fortschreibung der ZTV-ING vom 29.04.2025 der Hinweis neu aufgeführt, dass in Baden-Württemberg beim Einsatz von CEM II-M-Zementen keine Zustimmung des Auftraggebers mehr eingeholt werden muss. 

Dies betrifft u.a. auch die Einsatzmöglichkeiten unserer Optimo-Zemente bei Anwendungen nach ZTV-ING. Somit können die Optimo-Zemente wieder ohne Zustimmung des Auftraggebers ganz einfach in Baden-Württemberg eingesetzt werden. 

Eine Arbeitsgruppe mit Teilnehmern der unterschiedlichen Zementproduzenten, dem VDZ und dem IZB arbeitete mit Nachdruck daran, diesen Passus wieder in der ZTV-ING zu platzieren. Dadurch konnte der jahrelang bewährte Zustand wieder erreicht werden. 

Im Hinblick auf CO2-Reduzierung und Nachhaltigkeit, geht Baden-Württemberg als erstes Bundesland diesen wichtigen Schritt, um eine klimaneutrale Zukunft zu erreichen. In allen anderen Bundesländern gilt weiterhin die aktuelle ZTV-ING, sodass der Bauunternehmer die Zustimmung des Auftraggebers beim Einsatz von CEM II-M-Zementen einholen muss.